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Alentejo

Pousada de Santa Clara

Santa Clara-a-Velha

Eine bevorzugte Adresse für alle, die einen Zwischenstopp auf der Reise von Lissabon ...
ab EUR 44.- Weitere Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung / Buchung / Reisebestätigung / Anzahlung

Bitte teilen Sie uns Ihre Reiseanmeldung schriftlich, mündlich oder fernmündlich mit.
Hiermit bieten Sie Soltugal GmbH den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
Innerhalb von 14 Tagen nach Reiseanmeldung und/oder Erhalt unserer Rechnung/Bestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtbetrages an Soltugal GmbH zu leisten, mindestens jedoch € 50,-. Erst wenn diese Anzahlung auf unserem Konto eingegangen ist, übersenden wir Ihnen eine schriftliche Reisebestätigung.
Mit einer schriftlichen Bestätigung durch Soltugal GmbH von Reise und Preis wird der Reisevertrag verbindlich. Bei einer Abweichung der Reise gegenüber der Anmeldung ist die neue Bestätigung 10 Tage gültig. Auf Grundlage des neuen Angebots und Annahme des selbigen innerhalb dieser Frist, kommt der Reisevertrag zwischen Soltugal GmbH und Ihnen zustande.
Sollten wir innerhalb der gesetzten Frist keinen Zahlungseingang verzeichnen können, sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurück zu treten. Nach einem erfolgten Rücktritt vom Vertrag sind wir berechtigt, von Ihnen einen pauschalisierten Schadensersatz nach Maßgabe von Ziffer 4 unserer AGB zu verlangen. Für jede Mahnung erheben wir eine Mahngebühr von 5,00 €

Bei Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, ist diese zuzüglich und mit der Anzahlung zu entrichten.
Zur Absicherung der Kundengelder ist eine Insolvenzversicherung bei der R V Versicherung abgeschlossen.

2.) Restzahlung

Die Restzahlung ist bis spätestens vier Wochen vor Reiseantritt zu entrichten. Sollte eine Buchung innerhalb von vier Wochen vor Reiseantritt stattfinden, ist der Gasamtbetrag sofort fällig. Nach Zahlungseingang erhalten Sie die Reiseunterlagen.
Bei gebuchten Unterkünften erhalten Sie einen Reisegutschein / Voucher mit der genauen postalischen Anschrift und Leistung Ihrer Unterkunft oder Mietwagens.
Bei Ferienhäusern erhalten Sie zusätzlich eine Wegbeschreibung und ggf. die Angabe des Treffpunkts mit der Kontaktperson vor Ort.
Sollten wir innerhalb der vereinbarten Frist keinen Zahlungseingang des Restbetrages verzeichnen können, sind wir berechtigt, Ihnen eine angemessene Frist zur Zahlung zu setzen. Sollten wir nach Ablauf dieser Frist keinen Zahlungseingang verzeichnen können, sind wir berechtigt, sofort und ohne weitere Ankündigung vom Vertag zurück zu treten. Nach einem erfolgten Rücktritt vom Vertrag sind wir berechtigt, von Ihnen einen pauschalisierten Schadensersatz nach Maßgabe von Ziffer 4 unserer AGB´s zu verlangen. Sollten wir nach erfolgtem Rücktritt das gebuchte Objekt anderweitig vermieten können, wird der erzielte Reisepreis auf den pauschalisierten Schadensersatz angerechnet. Bedingt durch den erhöhten Verwaltungsaufwand ist in jedem Fall eine Verwaltungsgebühr von 75,00 € fällig.

3.) Leistungen


Die Leistungen Ihrer Reise sind die, die mit Soltugal GmbH vereinbart wurden und in der Reiseanmeldung / Buchungsanfrage angegeben sind. Alle Leistungen werden individuell gebucht und nach Absprache bei Ausbuchungen, neuen Objekten, Flügen, Terminen usw. ausgesucht. Sonderwünsche werden zwar entgegengenommen, aber immer als unverbindlich bezeichnet. Bei Pauschalreisen, Ferienwohnungen usw. die bei ausgesuchten Reiseveranstaltern gebucht werden, gelten somit deren Reisebedingungen, genauso bei bestimmten Flugtarifen, wonach die Umbuchungs- und Stornobedingungen der jeweiligen Fluggesellschaften und deren Tarife Gültigkeit haben. Diese Reisebedingungen / Allgemeine

Geschäftsbedingungen müssen von unseren Kunden selbst angefordert und gelesen werden.


4.) Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen und Ersatzpersonen

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der schriftliche Zugang der Rücktrittserklärung bei Soltugal GmbH. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Soltugal GmbH Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Soltugal GmbH kann diesen Ersatzanspruch nach dem Zeitpunkt des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis ausrechnen, und zwar vom Reisepreis pro Person bei allen individuellen Reisen, mindestens jedoch 40,- Euro pro Person.

1. Allgemein:

- bis 40 Tage vor Reiseantritt: 5%
- 39. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 25%
- 21. bis 15 Tage vor Reiseantritt: 35%
- 14. bis 07. Tage vor Reiseantritt: 40%
- ab 6 Tage vor Reiseantritt: 50%
- am Reiseantrittstag: 80%

2. Bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern:

- bis 61 Tage vor Reiseantritt: 15%
- 60 bis 45 Tage vor Reiseantritt: 25%
- 44 bis 35 Tage vor Reiseantritt: 50%
- 34 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 60%
- 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt: 75%
- 6 bis 1 Tag vor Reiseantritt: 85%
- am Reiseantrittstag: 100%

3. Bei Pauschalreisen und Nur-Flüge:

- bis 61 Tage vor Reiseantritt: 15%
- 60 bis 45 Tage vor Reiseantritt: 25%
- 44 bis 35 Tage vor Reiseantritt: 50%
- 34 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 60%
- 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt: 75%
- 6 bis 1 Tag vor Reiseantritt: 85%
- am Reiseantrittstag: 90% (bei Nur-Flug 100%)

4. Bei Gruppenreisen:

siehe Punkt 3.
-Landprogramme
bis 61 Tage vor Reiseantritt: 50%
ab 60 Tage vor Reiseantritt: 100%

Umbuchungen von Reiseterminen werden als Storno und Neubuchung behandelt und unterliegen somit der oben genannten Tabellen.

Nach Ausstellung von Linienflugtickets erheben wir eine Gebühr von 130 Euro (p.P.) -
mindestens jedoch 30 Euro (p.P.).

Umbuchungen innerhalb einer Reise von einem bestimmten Objekt können unter Zugrundelegung der o.a. Fristen vorgenommen werden, wenn zwischen der Umbuchung und des zu ändernden Tages mehr als 14 Tage liegen. Ansonsten gilt die Umbuchung als Storno und Neuanmeldung.

Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, daß statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Soltugal GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiserfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende Soltugal GmbH als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch Eintritt der Dritten entstehenden Mehrkosten.

Es bleibt dem Reiseanbieter unbenommen, einen höheren, konkreten, Schaden geltend zu machen. Der Kunde hat die Möglichkeit, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden als die geltend gemachte Pauschale angefallen ist.


5. Rücktritt durch Soltugal GmbH

Soltugal GmbH kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Soltugal GmbH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Soltugal GmbH, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis.

6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Soltugal GmbH als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Soltugal GmbH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Soltugal GmbH verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die weiteren Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

7. Fremdleistungen

Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt Soltugal GmbH insoweit Fremdleistungen, sofern sie in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Soltugal GmbH haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf seinen Wunsch zugänglich zu machen sind.

8. Gewährleistung

Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soltugal GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Soltugal GmbH kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.

Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Minderung des Reisepreises ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterläßt, den Mangel anzuzeigen.

Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Soltugal GmbH innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen - zweckmäßig durch schriftliche Erklärung gegenüber Soltugal GmbH - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, Soltugal GmbH erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder seitens Soltugal GmbH verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet Soltugal GmbH den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einen Umstand, den Soltugal GmbH nicht zu vertreten hat.

Weitergehende Ansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund- sind ausgeschlossen.

9. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung des Soltugal GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Soltugal GmbH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden bei deliktischer Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt je Reisegast und Reise 4.090,- Euro. Liegt der Reisepreis über 1.363,- Euro, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.

Soltugal GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen und ähnliches) und die in der Bestätigung als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

Kommt Soltugal GmbH die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag und Guadelajara. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie Verluste und Beschädigungen von Gepäck.

10. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten (Schadensminderungspflicht). Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Incoming-Agentur zur Kenntnis zu bringen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung / Abtretung / EDV

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Soltugal GmbH geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in zwölf Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem Soltugal GmbH die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen gegen Soltugal GmbH an Dritte; auch Ehepartner und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.

Die Daten, die Soltugal GmbH erhält werden gemäß ihrer Zweckbestimmung des Vertrages in der EDV-Anlage von Soltugal GmbH gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

12. Paß-, Visa- und Gesundeitsvorschriften

Soltugal GmbH steht dafür ein, deutsche Staatsangehörige über die Bestimmungen von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, sowie deren eventuelle Änderungen zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Soltugal GmbH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Soltugal GmbH mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, daß Soltugal GmbH die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens Soltugal GmbH bedingt sind.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sind oder sollten einzelne Bestimmungen oder ein Teil einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in einem solchen Falle, die unwirksame Bestimmung oder Regelung durch eine rechtlich unanfechtbare zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am besten entspricht. Dasselbe soll gelten, wenn bei der Durchführung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird oder sich die tatsächlichen rechtlichen Verhältnisse der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern.

14. Gerichtsstand

Der Reisende kann Soltugal GmbH nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von Soltugal GmbH gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluß des Vertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Soltugal GmbH maßgebend.

15. Reiserücktrittsversicherung

In jedem Fall empfehlen wir Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung, die wir gerne für Sie bei der Europäischen-Reiseversicherung abschließen.

16. Reiseveranstalter

SoLtugal GmbH
Alter Markt 46-48
50667 Köln
Geschäftsführer: Augusto Ramos
Amtsgericht Köln HRB 63624




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